Ausschlüsse und „fremde Hilfe" 1. In allen nachfolgenden Fällen erfolgt Ausschluss: a) Bei nachhaltig verspätetem Start sowie nach Entscheidung der Richtergruppe bei deutlich vorsätzlichem Frühstart. Ein Start ist nachhaltig verspätet, wenn er bei Einhaltung des Zeitplans mehr als 90 Sekunden nach der festgesetzten Zeit erfolgte oder nachfolgende Starter behindert würden.
b) Wenn ein Teilnehmer vor der LP die Geländestrecke ganz oder teilweise bereitet. Ausnahme: Vom Veranstalter vorgesehene Parcours- bzw. Geländebesichtigung zu Pferde im Schritt (grundsätzlich nur bis KI. A).
c) Bei Besichtigung der Geländestrecke vor der offiziellen Freigabe.
d) Wenn Start- und/oder Ziellinie und/oder Pflichttore/obligatorisch zu passierende Stellen in der Geländestrecke nicht zu Pferde passiert werden
e) Unkorrigiertes Durchreiten obligatorisch zu passierender Stellen der Geländestrecke von der falschen Seite.
f) Bei Reiten ohne vorgeschriebene Kopfbedeckung bzw. Schutzweste oder Verwendung nicht erlaubter Ausrüstung.
g) Wenn nach Anhalten des Teilnehmers durch den Veranstalter der Ritt nicht dort wieder aufgenommen wird, wo er unterbrochen wurde.
h) Bei unsportlichem Verhalten bei der Vorbereitung oder im Verlauf der Prüfung (vgl. §§ 52 und 66.6) sowie auf dem gesamten dem Turnierablauf dienenden Gelände sowie in dessen Umgebung oder bei übermäßigem Vorwärtstreiben oder übertriebener Anwendung von Gerte und/oder Sporen. Einem Ausschluss aus diesem Grunde kann eine Rüge gemäß § 55.6 vorausgehen.
i) Bei Erschöpfung des Pferdes oder bei offensichtlicher Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit von Teilnehmer und/oder Pferd, insbesondere nach einem schweren Sturz.
j) Bei verbotener „Fremder Hilfe” (siehe Ziffer 2).
k) Bei Nichtbeachtung entsprechender Vorschriften, Gebote und Verbote der LPO.
Bei Ausschluss (auch gemäß § 645) darf der Teilnehmer die LP nicht fortsetzen.
2. Verbotene „fremde Hilfe" Als verbotene „fremde Hilfe" wird jede Einmischung eines Dritten mit der Absicht, die Aufgabe des Teilnehmers während des Rittes zu erleichtern, angesehen. Unerheblich ist, ob der Dritte dazu aufgefordert wurde oder nicht.
Es ist insbesondere verboten: -> absichtlich einen anderen Teilnehmer abzuwarten und gemeinsam den Ritt fortzusetzen, -> das Folgen, Vorwegfahren oder die Begleitung eines Teilnehmers auf irgendeinem Teil der Strecke mit dem Ziel, seine Aufgabe zu erleichtern. In Zweifelsfällen entscheiden die Richter endgültig. -> der Gebrauch jeglicher Art von elektronischen Kommunikationsmitteln während einer LP.
3. Erlaubte „fremde Hilfe" -> jede Hilfeleistung bei Unfällen, -> Wiedereinfangen eines Pferdes, Unterstützung des Teilnehmers beim Ordnen von Sattelzeug oder beim Wiederaufsitzen nach einem Sturz -> Anreichen von Gerte, Kopfbedeckung, Brille etc. -> Unterstützung des Reiters und Versorgung des Pferdes an jedem vom Veranstalter bekannt gegebenen Punkt |