Ein Hindernis gilt als überwunden, wenn der Teilnehmer es zu Pferde zwischen den Begrenzungsflaggen passiert hat. Hindernisfehler werden nur bestraft, wenn sie sich im Zusammenhang mit dem versuchten oder tatsächlichen Überwinden eines nummerierten Hindernisses ereignen. Hindernisfehler sind:
1. Ein Sturz zwischen den Elementen einer Kombination wird in jedem Fall bestraft.
a) Ein Sturz des Teilnehmers liegt vor, wenn er sich ohne Sturz des Pferdes von diesem trennt und erneut aufsitzen oder aufspringen muss, um in den Sattel zu gelangen.
b) Ein Sturz des Pferdes liegt vor, wenn Schulter- und Hüftpartie gleichzeitig den Bodenoder das Hindernis und den Boden berühren. Ein Sturz des Pferdes, bei dem auch der Teilnehmer zu Fall kommt, wird als ein Sturz des Pferdes aufgezeichnet.
c) Bei Sturz des Teilnehmers und gleichzeitigem Ungehorsam werden die Strafpunkte addiert.
Ein Sturz zwischen den Elementen einer Kombination wird in jedem Fall bestraft.
2. Ungehorsam
a) Verweigern: Es gilt als Verweigern, wenn das Pferd nach dem Anreiten vor dem zu überwindenden Hindernis/Sprung stehen bleibt. Auch das Springen aus dem Stand (bei Hindernissen/Sprüngen über 30 cm Höhe) sowie andauerndes Halten und/oder Zurücktreten ist als Verweigern anzusehen.
b) Ausbrechen: Es gilt als Ausbrechen, wenn das Pferd nach dem Anreiten nicht springt, nach der einen oder anderen Seite ausbricht und erneut vor das/den Hindernis/Sprung geritten werden muss. Es gilt nicht als Ausbrechen, wenn der Teilnehmer seine ursprüngliche Absicht, ein/einen Hindernis/Sprung an einer bestimmten Stelle anzureiten, bewusst ändert und zwar auch dann, wenn die Absichtsänderung des Reiters erst nach Überwinden des vorhergehenden Hindernisses/Sprunges erfolgt ist. (Ausnahme: In-Out-Kombinationen, hier gilt: Hat ein Paar das vordere Element einer Kombination von max. 5 m Abstand (In-Out) überwunden, so gilt das folgende Element als automatisch angeritten, auch wenn sich der Teilnehmer danach für einen anderen, längeren Weg entscheidet.)
c) Volte: Als Volte wird bestraft, wenn das Pferd in Zusammenhang mit dem Anreiten eines Hindernisses seinen Weg kreuzt. Das Kreuzen einer Spur zwischen den Sprüngen einer Kombination wird in jedem Fall bestraft.Volten nach einem Verweigern, Ausbrechen oder Sturz gelten bis zum erneuten Anreiten nicht als Ungehorsam. Handelt es sich um einzeln nummerierte Hindernisse, darf der Teilnehmer vor dem Sprung eine Volte bzw. um den Sprung herumreiten, sofern er das Hindernis noch nicht angeritten hat.
Fehler an Kombinationen Ein Teilnehmer darf nach dem Sturz, Verweigern oder Ausbrechen Elemente einer Kombination erneut überwinden, die er bereits überwunden hat. Er wird jedoch für jeden weiteren Fehler bestraft, selbst wenn er zuvor bereits fehlerfrei blieb. Bei erneutem Anreiten können bereits überwundene Elemente einer Kombination auch entgegen der ausgeflaggten Springrichtung überwunden werden. |