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Jagdpferde-LP/-Championate

Ausschreibungen
Zulässig sind:

KI. A: Jagdpferde-LP für 5-jährige und ältere Pferde und/oder G-Ponys
KI. L: Jagdpferde-LP für 5-jährige und ältere Pferde und/oder G-Ponys
KI. M: Jagdpferde-LP für 6-jährige und ältere Pferde
KI. S: Jagdpferde-LP für 6-jährige und ältere Pferde

sowie Jagdpferdechampionate für „Deutsche Reitpferde” gemäß ZVO der FN. Diese dürfen einmal im Jahr auf Landesverbands-, Züchterverbands- und Bundesebene durchgeführt werden.Ponys sind in Jagdpferde-LP der Klassen M und S sowie in Jagdpferde-Championaten nicht zugelassen.

Beurteilung
Beurteilt werden Rittigkeit, Springmanier, Galoppiervermögen und der Gesamteindruck als Jagdpferd, ausgedrückt in einer Wertnote gemäß § 57.2.1 abzüglich evtl. Strafpunkte gemäß § 373. Bei den für eine Platzierung infrage kommenden Pferden wird darüber hinaus das Verhalten im Jagdfeld überprüft.

Anforderungen
Einzelnes Überwinden einer Jagdstrecke im Jagdgalopp

in KL. A: ca. 1,5 km mit ca. 8 festen Jagdhindernissen, nicht über 0,90 m hoch bzw. 2,50 m weit, darunter wenigstens ein Graben, Tempo 450 m/Min.

in KL. L: ca. 2 km mit ca. 10 festen Jagdhindernissen, nicht über 1,00 m hoch bzw. 3,00 m weit, darunter wenigstens ein Graben, Tempo 500 m/Min.

in KL. M: ca. 2,5-3 km mit ca. 12 festen Jagdhindernissen, nicht über 1,10 m hoch bzw. 3,50 m weit, darunter wenigstens ein Graben, Tempo 500 m/Min.

in Kl. S: ca. 3,5-4 km mit ca. 14 festen Jagdhindernissen, nicht über 1,20 m hoch bzw. 4 m weit, darunter wenigstens ein Graben, Tempo 500 m/Min.

Die für eine Platzierung infrage kommenden Teilnehmer überwinden nach Weisung der Richter einen Teil der Jagdstrecke in geschlossenen Gruppen von wenigstens vier Reitern mit wiederholtem Wechsel des Anfangsreiters.
Geländeskizze: Vgl. §§ 506 und 632

Bewertung
Bewertet werden:
Für Rittigkeit, Springmanier, Galoppiervermögen und den Gesamteindruck als Jagdpferd wird eine Wertnote gemäß § 57.2.1 vergeben. Von dieser Wertnote werden Strafpunkte gemäß § 373 abgezogen. Ausschlüsse gemäß § 373 bzw. 646.Für die für eine Platzierung infrage kommenden Teilnehmer wird eine weitere Wertnote für das Verhalten des Pferdes im Jagdfeld gemäß § 57.2.1 vergeben.

Platzierung
Maßgeblich für die Platzierung sind die für das einzelne Überwinden der Jagdstrecke vergebenen Wertnoten inklusive eventueller Strafpunktabzüge sowie die Wertnote für das Verhalten im Jagdfeld im Verhältnis 1:1.

Gruppengeländeritt
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